Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Aichach
  3. Aichach: Prozess: Dürfen Lehrer ihre Schüler einsperren?

Aichach
29.11.2016

Prozess: Dürfen Lehrer ihre Schüler einsperren?

Wenn Kinder das Klassenzimmer verlassen wollen, sind den Lehrern oft die Hände gebunden.
Foto: Arno Burgi/Symbol (dpa)

Eine Pädagogin schloss in Aichach ein neunjähriges Kind minutenlang in einen Raum ein. Am Dienstag stand sie deshalb wegen Freiheitsberaubung vor Gericht.

Der Neunjährige will früher von der Schule nach Hause. Er will, dass seine Mama ihn abholt. Die Lehrer erreichen sie telefonisch nicht auf Anhieb. Der Bub, der auf eine Förderschule in Aichach geht, wird massiver: Er kündigt an, selbst nach Hause zu gehen. Das aber will die Lehrerin nicht. Sie hat Sorge, dass ihm etwas passiert. Deshalb ruft sie weiter bei der Mutter an. Damit ihr der Bub währenddessen nicht entwischt, bringt sie ihn in einen Gruppenraum neben ihrem Klassenzimmer, schließt die Zwischentür ab und schaut später noch einmal nach ihm. Zehn, höchstens 15 Minuten bleibt er dort, rekonstruiert der Richter später.

Minuten, die der Lehrerin eine Anklage wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt einbringen. Gestern steht sie vor dem Jugendgericht Aichach. In ihrer Aussage klingt durch, dass der Schüler an jenem Tag im Juni 2015 widerspenstig ist. Eine Kollegin wendet sich deshalb, wie vereinbart, an die angeklagte Klassenlehrerin. Die ist im Zwiespalt: Sie ruft weiter bei der Mutter an, will aber verhindern, dass der Bub in dieser Zeit wegläuft. „Ich habe versucht, beruhigend auf ihn einzuwirken.“ Dass die Mutter bereits aus anderen Gründen an der Schule ist, erfährt sie erst einige Minuten später.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.12.2016

Ich finde es schon interessant, dass ein Schulkind einfach mal sagen kann, dass es jetzt nach Hause will. Da steht kein Wort davon, dass das Kind krank gewesen wäre. Es wollte nur früher von der Schule heim.

Es drohte an, selbst zu gehen.Festhalten darf man es nicht. Wie, bitte, soll eine Schule in einem solchen Fall verfahren?

Muss der Unterricht ausfallen, damit sich die Lehrerin neben das Kind setzen und auf es aufpassen kann? Was wenn es trotzdem gehen will?

Was wenn die Lehrerin, die es nicht Festhalten darf, es gehen lässt und es passiert diesem etwas?

Vor Gericht ist man ja immer nur im Nachhinein schlau(er) .

Wie man heute mit Lehrern umgeht ist schlimm.

Und die Eltern scheinen die Kinder noch gegen diese aufzuhetzen.

Da haben sie schon schwierige Kinder und dann machen sie den Erziehern das Leben noch extra schwer.

Die Geschichte mit dem armen Kind, das ein Häufchen Elend gewesen sei, klingt wenig glaubwürdig, so massiv wie es vorher aufgetreten ist

Allenfalls war es die Wut darüber, seinen Kopf nicht durchgesetzt haben zu können. Und dann macht die Mutter alle pädogischen Bemühungen wieder zunichte. Der arme Kleine..

30.11.2016

Ironie ein: Man könnte auch die Eltern der Schüler verklagen die mit ihm gesprochen haben. Wahrscheinlich haben sie ihm Horrorgeschichten erzählt oder ein Horrorvideo auf dem Handy gezeigt von dem er sich übergeben mußte. Ironie aus.
Starke Eltern - starke Kinder,
schwache Eltern - schwache Kinder.

Wenn es eine klare Absprache mit den Eltern gab, wieso wußte die Lehrerin nichts davon?
Sie hat meiner Ansicht nach richtig gehandelt.
So eine Schulleiterin gehört entfernt.

30.11.2016

Bedauernswerte Lehrer, die mit Personen zu tun haben, die sie wegen einer solch konstruiert erscheinenden Freiheitsberaubung vor Gericht zerren.

30.11.2016

Bedauernswerte Lehrerschaft mit solch einer Schulleitung im Rücken