Klage vor dem Amtsgericht: Wie frei dürfen sich Kinder bewegen?
Ein Kleinkind läuft in einem Supermarkt umher, eine Seniorin kommt zu Fall. Das Amtsgericht entschied nun darüber, ob der Vater des Mädchens Schmerzensgeld zahlen muss.
Kinder können einen ausgeprägten Bewegungsdrang haben. Ein dreijähriges Mädchen wollte an der Kasse eines Supermarktes in Augsburg nicht mehr im Einkaufswagen sitzen. Wie das Augsburger Amtsgericht nun berichtet, ließ es der Vater laufen. Was genau dann passierte, konnte im Zivilprozess nicht mehr aufgeklärt werden. Jedenfalls kam eine 75 Jahre alte Rentnerin zu Fall.
Sie behauptete, sie wollte noch eine Zeitung holen und das Kind sei ihr von hinten in die Beine gelaufen. Die Frau erlitt einen mehrfachen Bruch am Oberarm und prellte sich die Rippen. Sie klagte über monatelange Schmerzen. Noch immer habe sie Probleme beim Heben und Tragen. Überdies musste sie auch ihre drei Wochen später geplante Feier der Goldenen Hochzeit absagen.
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