Bürger müssen in Zukunft weniger zahlen
Die Einleitungsgebühren in das Abwassernetz sowie die Zählergebühren werden in Graben deutlich gesenkt.
Die steigenden Gebühren für kommunale Leistungen verursachen vielen Bürgern graue Haare. Nicht so in Graben. „Aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen bei den Beiträgen sowie Veräußerung von Gewerbeflächen sind die Investitionskosten für das Abwasser überdeckt“, brachte Bürgermeister Andreas Schaft die komplizierte Berechnung der Einleitungsgebühr und deren vorgeschriebener vierjährlicher Neubetrachtung auf den Punkt.
Da die Kommunen aus diesen Gebühren laut gültiger Gesetzeslage keinen Überschuss erwirtschaften dürften, sei eine deutliche Reduzierung der Bürgerlast die Folge, die durch den Gemeinderat entschieden werden müsse. Einstimmig beschloss der Rat folgende neue Gebührensatzung, die ab 1. Mai 2017 gültig ist: Herstellungsgebühr von 7,20 Euro (alt: 7,61 Euro) je Quadratmeter zulässiger Geschossfläche, Einleitungsgebühr je Kubikmeter von 0,67 Euro (alt: 1,30 Euro), jährliche Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Durchfluss bis zehn Kubikmeter pro Stunde von 20 Euro (alt: 51,13 Euro) und für Wasserzähler mit einem Durchfluss über zehn Kubikmeter pro Stunde von 30 Euro (alt: 76,69 Euro).
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