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Corona-Impfung
29.12.2020

Alt und pflegebedürftig: Wie kommen Senioren zu Hause an eine Impfung?

In Bayern können sich Ende Dezember die ersten Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Menschen über 80 Jahre können sich in Bayern gegen Corona impfen lassen. Doch wie kommen sie an ein Impfung, wenn sie daheim gepflegt werden?

Die allerersten Dosen in Bayern sind gespritzt, die ersten Menschen in Freistaat haben damit den lang ersehnten Impfschutz gegen das Coronavirus erhalten. Doch mit der Hoffnung, dass die Krise in naher Zukunft überstanden sein wird, wächst auch die Anzahl der offenen Fragen: Wer wird eigentlich wann geimpft? Wie wird man benachrichtigt, ob man bereits zur Impfgruppe gehört? Und was ist mit den Senioren, die nicht im Heim leben?

Wie kommen pflegebedürftige Menschen an eine Impfung?

Aktuell gilt in Bayern, dass derzeit vorrangig Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeheimen sowie medizinisches Personal, das einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, geimpft werden. Zusätzlich haben im Freistaat auch alle Menschen Anspruch auf eine Impfung, die über 80 Jahre alt sind - auch wenn sie zu Hause leben oder daheim von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Frage ist nur: Wie kommen diese Menschen überhaupt an den Impfstoff?

Für die Antwort auf diese Frage muss man ein wenig ausholen: Grundsätzlich wird die Impfversorgung in Bayern auf zwei Beine verteilt. Zum einen gibt es die jeweiligen Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen man meist ab Januar einen Termin vereinbaren und sich dort dann impfen lassen kann. Zum anderen gibt es die mobilen Impfteams, die aktuell jedoch vorrangig die Senioren- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser anfahren und die Menschen in den Einrichtungen impfen. Dass Menschen über 80, die bettlägrig beziehungsweise pflegebedürftig sind, in ein Impfzentrum kommen, scheint unrealistisch. Franz Wölfl, Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Bayern, bezeichnet dies sogar als "vollkommen realitätsfern". Gibt es also die Möglichkeit, dass die mobilen Impfteams auch nach Hause kommen?

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Eine Antwort auf diese Frage war bis Dienstagmittag nicht vom bayerischen Gesundheitsministerium zu bekommen. Doch Sebastian Völkl, ärztlicher Koordinator im Landkreis Donau-Ries, beantwortet im Gespräch mit unserer Redaktion diese Frage mit Ja. "Momentan fahren unsere mobilen Teams vorrangig die Heime an. Ab Januar werden wir dann aber auch mit den Hausbesuchen beginnen und zu den über 80-Jährigen kommen, die krank, bettlägrig oder immobil sind."

So ist es auch auf den Internetseiten verschiedener bayerischer Kommunen zu lesen, Beispiel Landkreis Dachau: "In Ergänzung dazu werden mobile Impfteams den Landkreis betreuen und die Impfversorgung in den Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Senioreneinrichtungen vornehmen. So können auch Menschen, die nicht mehr mobil sind (zum Beispiel bei Bettlägerigkeit) im Rahmen eines Hausbesuches versorgt werden." Ähnliche Informationen sind auch auf der Seite des Landkreises Augsburg zu finden: "Die mobilen Impfteams sind dem Impfzentrum angegliedert und können beispielsweise die Versorgung von Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen, als auch im Einzelfall die Impfung bettlägeriger Patientinnen und Patienten zuhause vornehmen."

Mobile Impfteams seien "nicht nur gut, sondern absolut notwendig"

Ein Vorgehen, das Franz Wölfl von der Landesseniorenvertretung nicht nur für "gut, sondern absolut notwendig befindet. Man kann von jemanden, der über 80 ist und beispielsweise im Rollstuhl sitzt, nicht einfach erwarten, dass er den Weg selbstständig in ein Impfzentrum findet. Zumal ich das Ansteckungsrisiko in einem Zentrum als gar nicht so gering einschätze."

Doch auch wenn das mobile Impfteam nach Hause kommt, muss der Betroffene oder dessen Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer vorab im zuständigen Impfzentrum einen Termin ausmachen sowie zu Hause Anamnesebogen und Einwilligungserklärung zur Impfung ausfüllen. In vielen bayerischen Impfzentren werden die ersten Termine im Laufe des Januars vergeben. Gleiches gilt für die bundesweite Telefonhotline 116 177 und eine Online-Plattform, die die bayerische Staatsregierung zum Jahresbeginn an den Start bringen will.

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