Nach Fitnessstudio-Urteil: Bayern verbietet fast jeden Indoor-Sport
Kurz konnten sich Sportler in Bayern am Donnerstag freuen - ein Gericht erklärte die Schließung von Fitnessstudios als unzulässig. Doch nun verbietet Bayern noch mehr.
Wegen der Corona-Krise müssen ab Freitag so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben - einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. "Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag.
Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt.
Fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern müssen ab 13. November schließen
"Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen.
Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. "Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang."
Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter. (dpa)
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Die Diskussion ist geschlossen.
Mal wieder ein Trauerspiel. Es wird über einen Kamm geschert, ohne die Umstände zu betrachten. Anstatt die Schließung von Fitnessstudios auf juristisch stabile Beine zu stellen, wird mit der großen Keule alles platt gemacht. Auch dort, wo wirklich - wenn überhaupt - nur eine äußerst geringes Risiko besteht. Frei nach dem Motto “seht Ihr, das habt Ihr nun davon”. Das zeugt von Hilflosigkeit, nicht von Souveränität.
(edit/NUB 7.2/7.3) Schul- und Profisport ist weiterhin erlaubt. Vermutlich ist an der schikanösen Obrigkeit komplett vorbeigegangen, daß kein Tag vergeht wo nicht im Profisport eine Infektion vermeldet wird. (edit/bitte bleiben Sie sachlich)
Werter Herr B.,
da Sie sich nun derart ereifern und schikaniert fühlen, würde vielleicht statt des Gepolters Richtung "Obrigkeit" ein Blick auf die Tatsachen helfen.
In welchem Land auf diesem Planeten würden Sie denn lieber leben, weil dort der Umgang mit der Pandemie besser und erfolgreicher gelingt?
Dass in der gegenwärtigen Lage keine Regierung der Welt eine Gesamtregelung hinbekommt, bei der keinerlei Ungerechtigkeiten bzw Widersprüche enthalten sind, dürfte bei näherer Betrachtung offensichtlich sein.
Wohltuend sind in diesem Zusammenhang Kommentare wie der von Maja S., weil darin nicht persönlicher Frust abgebaut, sondern objektiv über den eigenen Tellerrand hinaus argumentiert wird.
"In welchem Land auf diesem Planeten würden Sie denn lieber leben, weil dort der Umgang mit der Pandemie besser und erfolgreicher gelingt?"
Taiwan. Ganz klar Taiwan. Dort gelang der Umgang mit Covid-19 allerdings so gut, weil es eben keine (edit/NUB 7.3) Covidiotenszene gibt.
@ Robert M.
Stimmt, Taiwan hat kaum Infektionsfälle.
Falls bestimmte Personen in Taiwan sesshaft wären, würde es mich aber nicht wundern, wenn es trotzdem Klagen über die Obrigkeit gäbe, z.B. über Grenzschließung oder strikte Quarantänemaßnahmen.
Darüber hinaus haben Sie natürlich recht, dass Taiwan nur so gut dasteht, weil die Bevölkerung fast ausnahmslos "mitzieht".
Super. Die Entscheidung ist absolut richtig.
Fitness = Individualsport und damit widerspricht sich die Maßnahmenverordnung.
Aber Söder & Co haben bestimmt wieder ein Schlupfloch. Die würden wsl. lieber dann den Sport komplett verbieten,
als die Fitnessstudios zu öffnen und falls doch, dann nur mit extremen Hygieneauflagen.
Hoffen wir, das es nicht so weit kommt.
Die Infektionszahlen in den Fitnessstudios sind nachweislich sehr gering. Vor allem bei mir im Studio ist eine
Top-Klimaanlage (hat sehr viel Geld gekostet) verbaut, die die Luft laufend reinigt und die Aerosole auf ein Minimum reduziert.
Zugegeben haben diese Technik nur wenige Studios in Bayern.
Aber trotzdem: Der Sport stärkt das Immunsystem und reduziert die schwerwiegenden Verläufe von COVID-19 um ein Vielfaches.
Wie man sieht, sind die Neuinfektionen kaum zurückgegangen (das das noch die "Nachwehen" von vor 14 Tagen sind
glaube ich ehrlich gesagt nicht), somit stecken sich zuhause mehr Menschen an als im Gym. Würden unsere Politiker mal Sport machen,
dann wüssten sie es.
Ich trainiere selbst in einer Fitnesseinrichtung und ich kann den Jubel über die Entscheidung nicht nachvollziehen, werde auch bis auf Weiteres nicht hingehen, sollte wieder geöffnet werden dürfen.
Ich halte das Urteil für Rechtsverdreherei, weil es sich auf den Gleichheitsgrundsatz beruft, aber Ungleiches gleich behandelt. Vergleichen wir das Geschehen der Individualsportart Tennis mit dem in einem Fitnessstudio, so wird dies sogleich augenfällig. Während sich auf einem Tennisplatz auf 260 qm 2 bis 4 Spieler aufhalten, die im Regelfall auch persönlich miteinander zu tun haben, dürften es in einem Fitnesscenter dieser Größe ungefähr 20 bis 30 Fremde sein. Die Geräte stehen im absoluten Mindestabtand oft gegenüber. Bei ihrer Benutzung muss kein (!) MNS getragen werden (!) . Bekanntermaßen wird unter Extrembelastung auch extrem geatmet. Dazwischen laufen dann noch die Trainierenden, die die Geräte wechseln, die zwar MNS tragen (wenn) und die dem Atem der Übenden ungeschützt ausgesetzt sind (keine Mindestabstand mehr). Nicht selten stehen die Leute ohne den nötigen Abstand (der gar nicht eingehalen werden kann) und unterhalten sich.
Wenn Ihr Studio eine Anlage eingebaut hat, die Aerosole absaugen kann, dann ist das eine Ausnahme vom Regelzustand, der tatsächlich geeignet ist eine Ausnahme vom Öffnungsverbot zu erwirken. DAS wäre die entscheidende Unterscheidung, die das Gesetz hätte berücksichtigen müssen. Nicht, dass Richter Äpfel mit Birnen vergleichen.
Außerdem befürchte ich noch einen Kater der Freudetrunkenen, denn in dem Urteil steht, so wie ich es gelesen habe, dass in Fitnessstudios möglich sein muss, was bei Individualsportarten erlaubt sei. Und das ist allein oder mit einer anderen Person oder mit Haushaltsangehörigen Sport ausüben zu können. Also darf in einem Fitnessstudio genau das stattfinden. Eine Person, ggf. mit einem Bekannten oder eine Familie, die in einem Haushalt miteinander wohlnt. Sonst keiner. Das wird sich dann nicht so recht rentieren, das Studio zu öffnen.
Und wie ich es schreibe, ist es nun so, dass alle Indoorsportstätten ab heute geschlossen sind.
""Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden", sagte Holetschek."
Ein Pyrrhussieg.
Scheint so, als wären die Gerichte tatsächlich das letzte Bollwerk der Vernunft angesichts der in Politik und Bevölkerung immer weiter um sich greifenden "Coronoia".
Mein Vertrauen in die Justiz hat jedenfalls wieder etwas Auftrieb erhalten.
Apropos "Coronoia" - wo bleibt eigentlich die Berichterstattung der AZ zur heutigen Bundestagsanhörung zum "Jens-Spahn-Ermächtigungsgesetz" (bzw. die euphemistische offizielle Bezeichnung "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite")? Nicht wichtig genug oder will man das Lesevolk nicht mit den kritischen Stimmen der juristischen Sachverständigen "beunruhigen"?
Offenbar gut, wenn die Justiz nicht von sich aus tätig werden kann (abgesehen von Grundsätzlichem). Denn den Käse, den die so herbeiurteilen führt nun zu einer Verschlimmbesserung der Situation.
Sehr schön. Wieder mal eine illegale Anordnung(psychologische Schikane?) durch ein Gericht aufgehoben. Ich hoffe, daß noch viele "Aufhebungen" kommen.
Ich glaube, die Staatsanwaltschaft wird nur bei Offizialdelikten von sich aus, also ohne Anzeige, tätig. Das muß dann schon ein Verbrechen oder höherwertiges Vergehen sein. Glück für unsere glücklose Politik(er).