Todesdrohungen gegen Polizisten: Täter darf Psychiatrie verlassen
Plus Ein Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte per Sprachnachricht Drohungen gegen Polizisten ausgesprochen. Jetzt hat das Landgericht Memmingen ein Urteil gesprochen.
An drei Prozesstagen hat sich das Landgericht Memmingen mit dem Fall eines Mannes aus dem Landkreis Neu-Ulm befasst, der sich wegen Todesdrohungen gegen Polizisten, versuchte Nötigung mit Bedrohung und Verleumdung vor der Ersten Strafkammer verantworten musste. Nun ist das Urteil gefallen - und damit auch die Entscheidung über die weitere Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie.
Der Vorsitzende Richter Christian Liebhart attestierte dem Beschuldigten eine negative narzisstische Neigung. Zum Tatzeitpunkt habe er die Steuerungsfähigkeit verloren und die Beleidigungen in Schulduneinsichtigkeit ausgesprochen. Der strafrechtliche Aspekt falle also weg. Da es keine Anzeichen dafür gab, dass er den Morddrohungen Taten folgen lassen würde, und der inzwischen Einsichtige nicht gefährlich sei, gebe es keinen Grund für eine Unterbringung in der Psychiatrie, sagte der Richter.
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