Maskenpflicht bei "Corona-Spaziergang": Was sind die Folgen der Verfügung?
Plus Die Stadt Ulm hat mit einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht bei den "Corona-Spaziergängen" erlassen. Doch wohin führt das?
Als Reaktion auf die jüngsten "Corona-Spaziergänge" hat die Stadt Ulm am Sonntagabend eine Allgemeinverfügung erlassen und für die Innenstadt eine Maskenpflicht angeordnet. In der Begründung der Maßnahme veröffentlicht die Stadtverwaltung bislang nicht gekannte Details zu den nicht angemeldeten Zusammenkünften. Eine Frage, die schon bei der für diesen Montag vorgesehenen Demo eine zentrale Rolle spielen dürfte: Wie wird, will beziehungsweise kann die Polizei das durchsetzen? Und wie reagieren die "Spaziergänger" darauf? Äußerungen in Chat-Gruppen geben erste Hinweise.
16 Seiten lang ist die Bekanntmachung der Stadt Ulm zur neuen Allgemeinverfügung, die am Sonntag veröffentlicht wurde. Die Verfügung allein passt auf ein DinA4-Blatt, der Rest befasst sich hauptsächlich mit ihrer Begründung. Darin aufgeführt werden unter anderem sogenannte "Verlaufsberichte der Polizei" zu den "Spaziergängen" der letzten Wochen - vom 17. Dezember bis vergangenen Freitag. Interessant und zugleich auch brisant ist das deshalb, weil sich Sprecher der Ulmer Polizei zum Vorgehen bislang auch auf Nachfrage immer weitestgehend bedeckt hielten.
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