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Neu-Ulm
27.11.2021

Allein gegen den Bebauungsplan: Das geht mal gut, mal nicht

Die geplante zweistöckige Tiefgarage unter dem Heiner-Metzger-Platz in Neu-Ulm: Das gefällt nicht jedem.
Foto: Alexander Kaya

Plus Wie eine Anwohnerin eine 50 Jahre alte Vorschrift in Neu-Ulm zu Fall bringt – und wie ein einzelner Stadtrat sich vergeblich gegen die Mehrheit stemmt.

Kann eine einzige Person dafür sorgen, dass seit 50 Jahren geltende Bauvorschriften geändert werden? Das geht, wie ein Fall aus Ludwigsfeld zeigt. Allerdings ging das im Planungs- und Umweltausschuss jüngst nicht ohne kontroverse Debatte ab. Umgekehrt kann ein einzelner Stadtrat manchmal gar nichts bewirken, wenn er gegen die breite Mehrheit steht. Vor allem, wenn es um ein markantes Großprojekt geht.

Nachbarn wehren sich gegen ein höheres Reihenhaus

Im Weg Hinter den Gärten in Ludwigsfeld gilt seit 1970 ein Bebauungsplan, der klar festlegt: Mehr als zwei Geschosse dürfen die dort stehenden Reihenhäuser nicht haben. Doch nun stellte eine Bewohnerin den Antrag an die städtische Bauverwaltung, ihr Anwesen – es ist eines von 17 – aufzustocken. Sie möchte die 120 Quadratmeter Wohnfläche auf 150 vergrößern. Damit löste sie einen vergleichsweise umfangreichen Verwaltungsvorgang aus. SPD-Mann Rudolf Erne sagte im Planungs- und Umweltausschuss kurz und bündig: "Jetzt beschäftigen wir uns im Rat schon zum vierten Mal mit einer Lappalie." Bei einem Ortstermin im September hatten Mitglieder des Ausschusses, Verwaltungsvertreter und Anwohner über das Ansinnen diskutiert – offenbar mit uneinheitlichem Ergebnis. Bei der CSU wurde vor allem Ablehnung wahrgenommen. Und so sagte denn Bernhard Meier, es habe ja nur eine einzige Bewohnerin Interesse an der Aufstockung. Die Nachbarn seien überwiegend dagegen. Das müsse bei der Abwägung berücksichtigt werden. Außerdem sei zu erwarten, dass auf andere Häuser der Umgebung dann mehr Schatten fiele. Dazu wurde übrigens ein umfassendes Gutachten erstellt. Die Christsozialen schlossen sich dem Widerstand in der Siedlung an und lehnten eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans ab.

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