Betrunkener Radfahrer verstößt gegen Ausgangssperre - und landet vor Gericht
Ein Radfahrer war im Mai betrunken in Neu-Um unterwegs und verstieß dabei gegen die Ausgangssperre. An der Vorfall kann sich der Mann nicht erinnern.
Ein 48-Jähriger Ulmer muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er im Mai vergangenen Jahres spätabends mit dem Fahrrad betrunken durch Neu-Ulm fuhr. Da zu diesem Zeitpunkt in Bayern noch Ausgangsbeschränkungen herrschten, verstieß er dabei auch gegen die damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen. Daran erinnern kann er sich allerdings nicht. Als die Polizei ihn aufgriff, hatte er eine Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille.
Die beiden geladenen Zeugen waren entschuldigt, und ihre Aussagen waren nicht nötig, denn der Angeklagte räumt den Vorwurf vollumfänglich ein. An dem Tag habe er sich mit einem Bekannten am Donaustadion in Ulm getroffen, erzählt der Mann. Dort hätten sie begonnen, Alkohol zu trinken. "Danach weiß ich nichts mehr", sagt der 48-Jährige vor Gericht. Laut eigenen Angaben weiß er nicht, was er an diesem Abend getrunken hat, wie er an das Fahrrad gekommen ist und dass er nach Neu-Ulm gefahren ist. Das es zu dem Zeitpunkt Ausgangsbeschränkungen in Bayern gab, sei ihm nicht bewusst gewesen, er lebe ja in Baden-Württemberg.
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