Prozess um totes Kleinkind: Verteidigung will gegen das Urteil vorgehen
Plus Zu 14 Jahren Haft hat das Schwurgericht den Angeklagten verurteilt, doch seine Verteidigerinnen gehen dagegen vor. Welche vier Punkte für das Gericht entscheidend waren.
Ein letztes Mal führen zwei Justizwachmeister den Angeklagten in den Ellwanger Schwurgerichtssaal. Denn an diesem achten Prozesstag fällt das Urteil: 14 Jahre Haft wegen Totschlags und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener. Damit liegt das Urteil weit entfernt von den zwei bis vier Jahren, die die Verteidigerinnen gefordert hatten. Doch für das Gericht habe es "nicht den Hauch eines Zweifels gegeben", wer für den Tod des 23 Monate alten Buben im Oktober 2021 verantwortlich ist. Das macht die Kammer an vier Punkten fest, wie der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch darlegt.
Einmal sei da die zeitliche Schiene: Kinderärzte und Jugendamt hätten bei den Kindern grundsätzlich keine Auffälligkeiten festgestellt. Gewalt gab es einmal vom früheren Ehemann der Mutter, doch zu Lebzeiten des Buben sei das nicht der Fall gewesen. Erst als der Angeklagte in das Leben der Familie kam, wurden Verletzungen dokumentiert. Zunächst an den Wochenenden, als der Mann zu Besuch war, und schließlich in den wohl letzten zwei Lebenswochen des kleinen Jungen, als der 33-Jährige bei der Familie wohnte.
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