Impfstatus mit Johnson & Johnson in NRW: Wer gilt als geboostert?
In Nordrhein-Westfalen ist der Zutritt zu vielen Veranstaltungen oder Einrichtungen nur noch mit Booster-Impfung möglich. Doch gilt man auch mit Johnson & Johnson als geboostert?
Wer in Nordrhein-Westfalen Restaurants, Theater oder Sportveranstaltungen besuchen will, muss als geboostert gelten. Wer die 2G-Plus-Regelung nicht erfüllt, muss einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Was ist aber mit Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden oder trotz Impfung eine Coronainfektion durchgemacht haben?
Booster trotz Erstimpfung mit Johnson & Johnson in Nordrhein-Westfalen
Wer seine erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen hat, muss sich in Nordrhein-Westfalen ein zweites Mal möglichst mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen, um als grundimmunisiert zu gelten. Wer trotz Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert gelten will, muss seinen Impfschutz zusätzlich ein drittes Mal möglichst mit einem mRNA-Impfstoff auffrischen lassen.
Ausnahmeregelung bei Johnson & Johnson in NRW
Es gibt aber auch Ausnahmefälle: Wenn die Zweitimpfung mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück liegt, kann man 2G-Plus-Veranstaltungen auch dann ohne Test besuchen, wenn man die erste Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat. Während dieses Zeitfensters wird man geboosterten Menschen gleichgestellt. Das heißt aber auch: Spätestens nach 90 Tagen muss die dritte Impfung erfolgen, um weiter als geboostert zu gelten. Ansonsten kann man nur mit einem Test an 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen.
Booster-Regelung in NRW: Wer gilt als geboostert?
- Geimpft, geimpft, geimpft
- Geimpft, geimpft (wenn die Impfung mindestens 14 und maximal 90 Tage zurückliegt)
- Genesene (mindestens 27 Tage nach dem positiven PCR-Test und weniger als 90 Tage danach)
- Geimpft, genesen
- Genesen, geimpft
- Genesen, geimpft, geimpft
- Geimpft, geimpft, genesen
Wer nur einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 16. Januar 2022 übrigens überhaupt nicht mehr als grundimmunisiert. Die Grundimmunisierung gilt dann erst wieder, wenn die- oder derjenige sich ein zweites Mal impfen lässt, am besten mit einem mRNA-Impfstoff.
Die Diskussion ist geschlossen.