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  3. Impfstatus mit Johnson & Johnson NRW: Wer als geboostert gilt

2G-Plus-Regelung
01.02.2022

Impfstatus mit Johnson & Johnson in NRW: Wer gilt als geboostert?

Wer trotz Impfung mit Johnson & Johnson in Nordrhein-Westfalen als geboostert gelten will, muss sich zwei weitere Male impfen lassen.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa

In Nordrhein-Westfalen ist der Zutritt zu vielen Veranstaltungen oder Einrichtungen nur noch mit Booster-Impfung möglich. Doch gilt man auch mit Johnson & Johnson als geboostert?

Wer in Nordrhein-Westfalen Restaurants, Theater oder Sportveranstaltungen besuchen will, muss als geboostert gelten. Wer die 2G-Plus-Regelung nicht erfüllt, muss einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Was ist aber mit Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden oder trotz Impfung eine Coronainfektion durchgemacht haben?

Booster trotz Erstimpfung mit Johnson & Johnson in Nordrhein-Westfalen

Wer seine erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen hat, muss sich in Nordrhein-Westfalen ein zweites Mal möglichst mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen, um als grundimmunisiert zu gelten. Wer trotz Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert gelten will, muss seinen Impfschutz zusätzlich ein drittes Mal möglichst mit einem mRNA-Impfstoff auffrischen lassen.

Video: AFP

Ausnahmeregelung bei Johnson & Johnson in NRW

Es gibt aber auch Ausnahmefälle: Wenn die Zweitimpfung mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück liegt, kann man 2G-Plus-Veranstaltungen auch dann ohne Test besuchen, wenn man die erste Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat. Während dieses Zeitfensters wird man geboosterten Menschen gleichgestellt. Das heißt aber auch: Spätestens  nach 90 Tagen muss die dritte Impfung erfolgen, um weiter als geboostert zu gelten. Ansonsten kann man nur mit einem Test an 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen.

Booster-Regelung in NRW: Wer gilt als geboostert?

  • Geimpft, geimpft, geimpft
  • Geimpft, geimpft (wenn die Impfung mindestens 14 und maximal 90 Tage zurückliegt)
  • Genesene (mindestens 27 Tage nach dem positiven PCR-Test und weniger als 90 Tage danach)
  • Geimpft, genesen
  • Genesen, geimpft
  • Genesen, geimpft, geimpft
  • Geimpft, geimpft, genesen

Wer nur einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 16. Januar 2022 übrigens überhaupt nicht mehr als grundimmunisiert. Die Grundimmunisierung gilt dann erst wieder, wenn die- oder derjenige sich ein zweites Mal impfen lässt, am besten mit einem mRNA-Impfstoff.

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