Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Interview: Reiserechtler Führich: „Reiseveranstalter sind gefährdet“

Interview
23.08.2020

Reiserechtler Führich: „Reiseveranstalter sind gefährdet“

Wer muss die Stornogebühren zahlen, wenn eine Reise wegen einer Pandemie abgesagt werden muss?
Foto: Roland Weihrauch, dpa

Der Kemptener Reiserechtler Ernst Führich schlägt vor, bei der Stornierung einer Reise als Folge einer Pandemie auch Touristen finanziell zu beteiligen.

Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat gefordert, dass Urlauber mit Vorerkrankungen und aus Risikogruppen ihren Urlaub auch ohne Reisewarnung kostenlos stornieren können. Inzwischen hat das Amtsgericht Frankfurt Müllers Forderung quasi bestätigt und geurteilt, dass eine Reisewarnung nicht zwingend erforderlich sei, es genüge „eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus“. Nun hat der Kemptener Reiserechtler Professor Ernst Führich mit seinem offenen Brief an Justizministerin Christine Lambrecht für Aufsehen gesorgt.

Herr Führich, bisher trägt im Fall der Absage oder Stornierung als Folge von Pandemien allein der Reiseveranstalter das finanzielle Risiko. Warum wollen Sie das ändern?

Ernst Führich: Ich schlage eine Änderung der EU-Pauschalreiserichtlinie vor, sodass der Reisende bei seiner Stornierung des Reisevertrages aus Gründen einer weltweiten Pandemie eine halbe Stornogebühr zahlt. Die heutige gesetzliche Regelung mit einer völlig kostenfreien Stornierung bei einer Pandemie wie Corona ist nicht interessengerecht.

Warum das denn?

Führich: Reiseveranstalter werden durch die Freistellung ihrer Kunden von jeglichen Kosten extrem in ihrer Existenz gefährdet. Wir erleben seit Frühjahr einen GAU in der weltweiten Touristik. Das gilt insbesondere für den Mittelstand, der nicht durch billige Großkredite des Staates abgesichert wird. Ohne Reiseunternehmen gibt es keine Reisen, weder hier noch im Ausland. Andererseits weiß heute der Reisende, unter welchen gesundheitlichen Risiken er nationale und internationale Pauschalreisen bucht. Wer dieses Risiko in Zukunft auf sich nimmt, sollte 50 Prozent der fälligen Rücktrittsentschädigung zahlen.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will die Veranstalter aber gar noch weiter in die Pflicht nehmen.

Führich: Die Verbraucherschützer wollen die kostenlose Stornierung nicht ausweiten, sondern weisen nur auf die derzeitige Rechtslage hin, die nicht für eine weltweite Pandemie geschaffen ist. Eine amtliche Reisewarnung ist das stärkste Indiz für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes, aber nicht unbedingt notwendig für eine kostenlose Stornierung. Das hat die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung zur Gutscheinlösung bei Pauschalreisen ausdrücklich bestätigt.

Führich: Veranstalter schicken Kunden zu den Gerichten

Was heißt das konkret?

Führich: Fehlt es zum Zeitpunkt der Stornierung an einer Reisewarnung, reicht es auch aus, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer gesundheitsgefährdenden Infektionslage gerechnet werden kann. Da Gerichte im Zweifel den Schutz des Reisenden als vorrangig ansehen, reicht nach dem obersten deutschen Zivilgericht BGH eine gewisse Wahrscheinlichkeit und keine erhebliche Wahrscheinlichkeit.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wie verhalten sich die Veranstalter?

Führich: Ich habe den Eindruck, dass viele Veranstalter und Vermittler eher den Schutz der Reisedurchführung in den Vordergrund stellen und sofort die volle Stornorechnung ausstellen und den Kunden auf den Weg zu den Gerichten schicken. Das ist nicht nur kundenunfreundlich und gegen den Willen des Gesetzes, sondern auch geschäftsschädigend. Ein Kunde, der einmal eine Stornorechnung zahlen musste, wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr beim Veranstalter buchen.

Ernst Führich ist Reiserechtler.
Foto: Führich

Sie sprechen die Verantwortung der Reisenden an, die „sehenden Auges zur Zeit der Corona-Pandemie“ eine Pauschal-Reise buchen.

Führich: Nach zutreffender Auslegung des bisherigen Stornoparagrafen können außergewöhnliche Umstände bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen und die Parteien hoffen, bis zur Durchführung der Reise werde sich die Situation derart verbessern, dass es zu keiner Beeinträchtigung kommt. Das heißt, auch der Reisende, der sehenden Auges zur Zeit der Corona-Pandemie eine Pauschalreise bucht, ist derzeit durch das Reiserecht geschützt. Das ist bei einer Pandemie nicht gerecht. Reiserecht ist nur dann gerecht, wenn die Interessen des Reisenden und des Veranstalters ausgewogen berücksichtigt werden. Der GAU in der Touristik durch die Pandemie war für den Gesetzgeber in Brüssel und Berlin weder vorhersehbar noch vermeidbar. Die Reiseveranstalter haben aber zur Vorbereitung der Pauschalreisen erhebliche Vorausleistungen durch ihre eigenen Mitarbeiter, ihren Vertrieb über stationäre und digitale Reisevermittler und mit ihren Leistungsträgern erbracht.

Führich: Das Reiserecht ist EU-Recht

Was hat das nun für Konsequenzen für Reiseveranstalter?

Führich: Wegen fehlender Liquidität durch Neubuchungen und fehlender Rückzahlungen durch die Hotels und Airlines sind sie nun in ihrer Existenz extrem gefährdet. Andererseits weiß der Reisende heute, unter welchen gesundheitlichen Risiken er Pauschalreisen bucht. Deswegen erscheint es für den Reiseveranstalter künftig unzumutbar, seine Kunden völlig frei von Rücktrittsgebühren bei Pandemien zu stellen und die Gefahren einer Pandemie alleine zu tragen. Auch ist es nicht angemessen, durch staatliche finanzielle Sicherungsmaßnahmen und Großkredite an Großkonzerne indirekt alle Steuerzahler zur Kasse zu bitten, um mehr oder weniger teure Erholungsreisen von Reisewilligen abzusichern.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

In Ihrem Vorstoß plädieren Sie nicht nur für eine juristische Reform in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene.

Führich: Das Reiserecht ist heute volles EU-Recht. Nur Brüssel kann das ändern. Im neuen Jahr ist gesetzlich vorgesehen, die Richtlinie zu überprüfen. Dann könnte im nächsten Jahr die Richtlinie geändert werden, muss aber noch in das nationale Recht der 27 Mitgliedstaaten eingefügt werden.

Die Resonanz auf Ihren Vorstoß ist groß. Was sagt denn die von Ihnen angesprochene Ministerin?

Führich: Bis heute nichts. Ich habe bisher keine Reaktion des zuständigen Ministeriums aus Berlin. Offensichtlich machen die gerade Urlaub –und hoffentlich nicht in einem Risikogebiet.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.08.2020

Gegenvorschlag: Reisen ohne Reiseveranstalter, nämlich direkt, buchen. Nur mal für 1-2 Jahre. Dann ist der Vorschlag schnell vom Tisch.